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STETZBERGER
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DREHTECHNIK STETZBERGER GMBH

VERKAUFS-, ZAHLUNGS- & LIEFERBEDINGUNGEN


A. Angebot und Vertragsabschluß
1. Alle Aufträge und Bestellungen werden nur auf Grund der nachstehenden Verkaufsbedingungen angenommen und ausgeführt. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennen die Besteller diese Bedingungen in vollem Umfang ausdrücklich an.
2. Die mit unserem Angebot übersandten Zeichnungen, Lichtbilder und andere Unterlagen sind nur informatorisch und deshalb unverbindlich. An den vorgenannten Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen weder kopiert noch vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtungen anerkennt der Kunde auch für den Fall, dass ein Auftrag nicht erteilt wird.

B. Umfang der Lieferpflicht
1. Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Wird aus technischen Gründen eine Abweichung in der Ausführung eines Auftrages erforderlich, so behalten wir uns das Recht zu einer solchen Änderung vor.
3. Die Einkaufsbedingungen eines Kunden sind für das Vertragsverhältnis nicht maßgebend, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
4. Für elektrisches Zubehör gelten die Vorschriften des Verbands Deutscher Elektrotechniker.

C. Preis- und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten ab Werk Unterthingau einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung. Die Preisstellung erfolgt in der Regel in Euro.
2. Die Zahlungen sind in bar und ohne Abzug zu leisten und zwar:
  • a) bei Lieferung innerhalb Deutschlands:
    ein Drittel bei Auftragserteilung
    ein Drittel bei Versandbereitschaft
    der Rest des Rechnungsbetrages innerhalb
    30 Tagen nach Rechnungsdatum
  • b) bei Auslandslieferungen:
    ein Drittel bei Auftragserteilung
    der Rest des Rechnungsbetrages durch unwiderrufliches Akkreditiv, welches bei einer deutschen Bank zu unseren Gunsten zu eröffnen und zahlbar gestellt ist gegen Aushändigung der Verladedokumente. Werden die Zahlungsfristen überschritten so werden ungeachtet eines weiteren Verzugsschadens, Jahreszinsen von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, wozu es einer Mahnung nicht bedarf.
3. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, wobei die Diskontspesen und die Kosten ihres Einzugs zu Lasten des Kunden gehen.
4. Der Liefergegenstand bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen (bei Wechsel und Scheckzahlungen bis zur Einlösung) oder solange aus irgendeiner Rechnung noch ein Teilbetrag geschuldet wird, unser Eigentum. Wird der Liefergegenstand verkauft, so tritt der Kunde die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung hiermit an uns zur Sicherung ab. Bis zum Übergang des Eigentums auf den Käufer hat der Kunde den Liefergegenstand gegen Feuer und Wasserschäden zu versichern. Wird der Liefergegenstand gepfändet oder macht ein Dritter Rechte an dem unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand geltend, dann hat der Kunde uns hiervon zu unterrichten.
5. Bei Zahlungsverzug oder Gefährdung unserer Ansprüche, insbesondere wenn über den Kunden Ungünstiges bekannt wird, sind wir jederzeit berechtigt, sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder aber den Liefergegenstand bis zur Befriedigung unserer Ansprüche an uns zu nehmen oder soweit noch nicht geliefert ist, die Lieferung zurückzustellen.
6. Die Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden, die von uns nicht anerkannt werden, ist unzulässig. Sie berechtigt uns zur Aussetzung jeglicher Garantieleistungen und Ersatzteillieferungen, bis eine einvernehmliche Regelung erzielt ist.

D. Lieferzeit
1. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, sofern der Kunde die Anzahlung geleistet und die erforderlichen Unterlagen beschafft hat. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist versandbereit ist.
2. Teillieferungen sind zulässig.
3. Durch unvorhergesehene Ereignisse, z. B. Betriebsstörungen, unverschul-dete Verzögerung bei der Auslieferung von Rohstoffen usw. wird die Lieferfrist angemessen verlängert; dies gilt auch dann, wenn ein Verzug bereits vorliegt. Beginn und Ende derartiger Ereignisse werden dem Kunden umgehend mitgeteilt werden.

E. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über. Hat der Kunde die Verzögerung der Sendung zu vertreten, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und Kosten des Kunden abgeschlossen.

F. Montage
Sind für die Aufstellung unserer Anlagen Montagearbeiten auszuführen, so gelten für diese Arbeiten die besonders mit uns vereinbarten Montagesätze.

G. Haftung für Mängel der Lieferung
1. Innerhalb einer Frist von 6 Monaten, bei zweischichtigem Betrieb innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nach dem Gefahrübergang haften wir für die auftretenden Mängel an dem Kaufgegenstand. Dies gilt jedoch nur, wenn der Mangel uns unverzüglich, spätestens innerhalb 7 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt wird. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Erfüllung der dem Käufer obliegenden Vertragspflichten insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
2. Bei begründeter Mängelrüge steht dem Kunden nur ein Anspruch auf Instandsetzung oder Erneuerung des mangelhaften Teiles zu. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz oder die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Schadhafte Teile sind jedoch immer dann, wenn die Teile durch die übliche Abnutzung schadhaft werden.
3. Die Gewährleistung erlischt, wenn Veränderungen an dem Kaufgegenstand durch den Kunden vorgenommen werden. Dasselbe gilt, wenn der Kunde durch unsachgemäße Behandlung den Schaden verursacht hat oder aber Rohmaterialien verwendet, für die Anlage noch vorgesehen ist.
4. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Garantieansprüche, die uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen.

H. Recht des Kunden auf Rücktritt oder Minderung
1. Wird die übernommene Leistung vor dem Gefahrübergang unmöglich, dann kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wobei ein Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen ist. Wird bei gleichartigen Gegenständen ein Teil der Lieferung unmöglich, so kann der Kunde die Gegenleistung entsprechend mindern.
2. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

I. Änderungen
Änderungen unserer Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bzgl. Planung, Ausführung und Lieferumfang gelten nur dann, wenn diese schriftlich von uns bestätigt werden.

K. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Kempten. Wir sind auch berechtigt, am Wohnsitz des Kunden zu klagen. Für die vertraglichen Bestimmungen mit dem Kunden gilt deutsches Recht.

AGBs als PDF zum Download! (30 KB)


Unsere Kontaktdaten

Drehtechnik Stetzberger GmbH
Kemptener Straße 34a - 38
87647 Unterthingau
Telefon: 08377 9203 - 0
Telefax: 08377 9203 - 17
E-Mail: info@stetzberger.com
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